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Publikationen

Pu­bli­ka­tionen

01.07.2016

Verbuchung von Prämien auf Lagerfahrzeugen

Der Umfang an Prämien auf Fahrzeugen ist im vergangenen Jahr rekordmässig hoch ausgefallen. Auch auf Fahrzeugen, die sich Ende Geschäftsjahr noch an Lager befanden, sind teils hohe Prämien ausgeschüttet worden. Wurden diese Prämien buchhalterisch nicht korrekt abgegrenzt, dürfte der Gewinnausweis im 2015 zu hoch ausgefallen sein.
Verbuchung von Prämien auf Lagerfahrzeugen
Europrämien, Aktionsprämien, Immatrikulationsprämien, Lagerschutzprämien, Demoprämien und so weiter. Im 2015 sind diese Prämien reichlich geflossen. Wurden die Fahrzeuge bereits im 2015 verkauft und fakturiert, ist primär darauf zu achten, dass per Ende des Geschäftsjahres die ausstehenden Prämien abgegrenzt werden. Wesentlich kritischer sind jedoch die bereits ausbezahlten Prämien, wenn sich das Fahrzeug am Ende des Geschäftsjahres noch am Lager befindet. Solange das Fahrzeug nicht verkauft ist, dürfen nämlich diese Prämien nicht erfolgswirksam verbucht werden. Dies führt in der Praxis oft zu Abgrenzungsproblemen.

Ver­bu­chungs­va­ri­anten

Werden Fahrzeugprämien buchhalterisch direkt beim Fahrzeugbestand in Abzug gebracht, ergeben sich keine Abgrenzungsprobleme. Die korrekte Verbuchung ist jedoch recht anspruchsvoll und fehleranfällig. Diese Variante wird vorwiegend von grösseren Betrieben angewendet.

Bei den meisten Betrieben werden solche Prämien jedoch über die Erfolgsrechnung als Aufwandminderung verbucht. Dies ist zwar einfacher, erschwert jedoch die korrekte Abgrenzung für den Jahres- oder Zwischenabschluss. Die Prämien müssen für den Abschluss beim Lagerbestand in Abzug gebracht werden. Auch möglich ist eine Verbuchung über die transitorischen Passiven. Diese Variante hat den Vorteil, dass die privilegierte Warenreserve höher ausgewiesen werden kann.

Er­mittlung der Ab­grenzung

Oft werden Prämien im Wagenbuch erfasst. In diesen Fällen kann das Total der Prämien auf den Lagerfahrzeugen ausgedruckt oder zumindest einzeln abgefragt werden. Schwieriger wird es allerdings, wenn die Prämien nicht konsequent oder gar nicht im Wagenbuch erfasst werden. Immerhin bieten einige Importeure die Möglichkeit, über das Internetportal sämtliche bereits erhaltenen Prämien pro Fahrzeug abzufragen.

Stehen weder Wagenbuch noch Importeursangaben zur Verfügung, müssen Alternativen gesucht werden. Bereits eingelöste Fahrzeuge können mit dem Bewertungsprogramm von Eurotax oder Auto-i-dat bewertet werden (Einkauf exkl. MwSt). Mit diesem Wert sind auch die bereits erhaltenen Prämien berücksichtigt. Allenfalls noch ausstehende Prämien bei der Ablieferung an den Endkunden müssten grundsätzlich auch noch berücksichtigt werden. Für Fahrzeuge, die zum Bewertungszeitpunkt noch nicht sechs Monate eingelöst waren, ist eine Bewertung mittels Bewertungsprogramm oft nicht zweckmässig. Bei diesen Fahrzeugen wie auch bei nicht immatrikulierten Fahrzeugen empfiehlt sich eine angemessene Erhöhung der Wertberichtigungen, um einen unverhältnismässigen Aufwand zur Eruierung der exakten Prämienhöhe zu vermeiden.

Sind die Prämien im Geschäftsjahr 2015 nicht korrekt abgegrenzt worden, könnte sich dies im laufenden Geschäftsjahr rächen. Besonders gefährlich wird es, wenn aufgrund eines zu positiv ausgewiesenen Ergebnisses Investitionsentscheide gefällt werden, die sich danach nicht rentabilisieren lassen. Ist bei Ihnen alles korrekt gelaufen? Haben Sie noch Fragen zu Abgrenzungen oder Bewertungen? Rufen Sie uns an! Die Spezialisten der FIGAS Autogewerbe- Treuhand der Schweiz AG beraten Sie gerne.

Text: Andreas Kohli, FIGAS
Magazin: AutoInside
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