Am Ende des Jahres müssen die Zahlen auf den Tisch. Schwarz auf Weiss – das betrifft sowohl Privatpersonen mit Lohnausweis wie auch Tausende von Unternehmen in der Schweiz. Schwarz auf Weiss sind die Zahlen in den Büchern, doch dazwischen gibt es viele Grautöne, Raum für Interpretationen und für Missverständnisse. «In der Schweiz haben wir das Problem, dass wir 26 kantonale Steuerverwaltungen haben», stellte FIGAS-Geschäftsführer André Frey gleich zu Beginn des knapp einstündigen Referates fest.
«Steuerkommissäre interpretieren Gesetze teilweise eigenwillig»
André Frey und Mandatsleiter Patrick Sigrist hatten an diesem kühlen Abend Ende Oktober ins Hotel Marina in Lachen geladen und rund 40 Interessierte aus dem Raum Obersee/Glarus waren der Einladung gefolgt. Sie wurden nicht enttäuscht. Frey und Sigrist stiegen ohne Federlesen in die Materie ein. Sie präsentierten eine Standardbilanz und -erfolgsrechnung und erklärten Punkt für Punkt, wo heikle Fragen seitens der Steuerbehörden auftauchen können, welche Fehler oder Unterlassungen es zu vermeiden gilt und wo Spielraum besteht. «Steuerkommissäre interpretieren Gesetze teilweise eigenwillig», sagte André Frey. «Wir stellen die Tendenz fest, dass die Steuerämter eher einmal etwas aufrechnen und dann schauen, was passiert.»
«Rösslispiel» mit Nebenwirkungen
Damit nichts Unangenehmes passiert, ist vor allem auf die sogenannten «geldwerten Leistungen» zu achten. Ein Risiko stellen beispielsweise Darlehen dar, die Aktionären gewährt werden. Patrick Sigrist erklärt: «Viele Steuerverwaltungen halten hier ein Auge drauf: Im Zentrum steht immer die Frage: Wäre das Darlehen auch unbeteiligten Dritten gewährt worden?» Bei Aktionärsdarlehen sei es wichtig, einen schriftlichen Vertrag mit Zinssatz, Laufzeit und Sicherheit abzuschliessen. Frey: «Zudem müssen Rückzahlungswille und -fähigkeit gegeben sein. Sonst gilt das Darlehen als geldwerte Leistung und das ganze ‹Rösslispiel› kann beginnen.» Ein «Rösslispiel» mit unerwünschten Nebenwirkungen: Eine Wertberichtigung des Darlehens wird dem Unternehmen als zusätzlicher Gewinn aufgerechnet – und dem Darlehensnehmer als privates Einkommen. Zudem wird die Verrechnungssteuer erhoben, die je nach Konstellation nicht mehr zurückerstattet wird. Eine Lose-lose-Situation sozusagen.
Position für Position zeigten die Experten einem interessierten Publikum, wo welche Risiken seitens der Steuerbehörden drohen und wo Optimierungspotenzial besteht. So ist in vielen Kantonen eine Einmalabschreibung auf getätigte Investitionen möglich; das ist vor allem in sehr guten Geschäftsjahren ein Kniff, um unangenehm hohe Gewinnsteuern zu vermeiden: Man investiert beispielsweise in eine neue Waschstrasse, schreibt diese sogleich ab und verringert den Jahresgewinn und damit die Steuerlast. Ein legaler Trick, der sowohl von grossen Konzernen wie auch vom Kleinunternehmer angewendet werden kann.
Über Wertberichtigungen auf Warenvorräten, Unterhalt von Liegenschaften, fiktive Kreditoren (Frey: «Absolut verboten! Sonst habt ihr ein Nachsteuer- und Strafsteuerverfahren am Hals!»), Rückstellungen und Pauschalspesen spannten Frey und Sigrist den Bogen bis zur Mehrwertsteuer. Auch diese ist ein Punkt, in dem einiges optimiert und vieles falsch gemacht werden kann.
Position für Position zeigten die Experten einem interessierten Publikum, wo welche Risiken seitens der Steuerbehörden drohen und wo Optimierungspotenzial besteht. So ist in vielen Kantonen eine Einmalabschreibung auf getätigte Investitionen möglich; das ist vor allem in sehr guten Geschäftsjahren ein Kniff, um unangenehm hohe Gewinnsteuern zu vermeiden: Man investiert beispielsweise in eine neue Waschstrasse, schreibt diese sogleich ab und verringert den Jahresgewinn und damit die Steuerlast. Ein legaler Trick, der sowohl von grossen Konzernen wie auch vom Kleinunternehmer angewendet werden kann.
Über Wertberichtigungen auf Warenvorräten, Unterhalt von Liegenschaften, fiktive Kreditoren (Frey: «Absolut verboten! Sonst habt ihr ein Nachsteuer- und Strafsteuerverfahren am Hals!»), Rückstellungen und Pauschalspesen spannten Frey und Sigrist den Bogen bis zur Mehrwertsteuer. Auch diese ist ein Punkt, in dem einiges optimiert und vieles falsch gemacht werden kann.
Mehrwertsteuer: Treuhänder beiziehen
Hier lautet ein wichtiger Tipp der Experten: «Geben Sie dem Steuerkommissär nur die Unterlagen heraus, die er auch verlangt! Und achten Sie darauf, dass die Verhältnismässigkeit gewahrt bleibt!» Frey erzählte von einem Garagisten, von dem der Fiskus die Rechnungen für 800 verkaufte Autos verlangte: «Das war eine Schikane seitens der Behörden. Wir haben uns schliesslich auf 180 Dossiers geeinigt. Immer noch ein grosser Aufwand, aber immerhin.» Gerade bei der Mehrwertsteuer-Revision sei es ratsam, einen Treuhänder beizuziehen. Frey: «Wir haben festgestellt, dass viele Unternehmer eher zu viel erzählen und gewisse Aussagen zu zusätzlichen Überprüfungen und Aufrechnungen führen können. Schieben Sie das auf Ihren Treuhänder ab!»
Viel zu erzählen gab es beim anschliessenden Apéro riche, bei dem die anwesenden Garagisten ihre Fragen direkt mit den beiden Referenten besprechen konnten. Zu insgesamt zehn Garagisten-Apéros lädt FIGAS zwischen dem 23. Oktober und 27. November – sechs in der Deutschschweiz, vier in der Romandie. Eine Tour de Suisse mit hohem Nutzwert für die teilnehmenden Garagisten.
Viel zu erzählen gab es beim anschliessenden Apéro riche, bei dem die anwesenden Garagisten ihre Fragen direkt mit den beiden Referenten besprechen konnten. Zu insgesamt zehn Garagisten-Apéros lädt FIGAS zwischen dem 23. Oktober und 27. November – sechs in der Deutschschweiz, vier in der Romandie. Eine Tour de Suisse mit hohem Nutzwert für die teilnehmenden Garagisten.
Die nächsten Garagisten-Apéros
- Mittwoch, 21. November: Gasthof zum Schützen, Schachenallee 39, Aarau
- Dienstag, 27. November: Hotel Säntispark, Wiesenbachstrasse 5, Abtwil SG
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Text und Foto: agvs-upsa.ch