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Publikationen

Pu­bli­ka­tionen

01.10.2014

Ist Ihre Buchhaltung bereit für 2015?

Ab 1. Januar 2015 muss in allen Betrieben das neue Rechnungslegungsrecht angewendet werden, das seit 2013 in Kraft ist. In einer Reihe von Informationsveranstaltungen informiert FIGAS die Garagisten über die Stolpersteine im Rechnlungslegungsrecht, aber auch über Herausforderungen im Personalwesen. «AutoInside» war bei der Auftaktveranstaltung der AGVS-Sektionen Thurgau und Schaffhausen in Frauenfeld dabei.
Ist Ihre Buchhaltung bereit für 2015?
Alle angemeldeten Vertreterinnen und Vertreter von Garagen aus den Sektionen Thurgau und Schaffhausen fanden sich in Frauenfeld zum 1. FIGAS-Branchenapéro der diesjährigen Tour ein. Das Thema ist topaktuell und von grossem Interesse: «Personalwesen und neues Rechnungslegungsrecht – so meistern Sie Herausforderungen professionell».

Am 1. Januar 2013 trat das neue Rechnungslegungsrecht in Kraft. Die neuen Bestimmungen sind nach der Übergangsfrist ab dem Geschäftsjahr 2015 bzw. in Bezug auf die Konzernrechnung ab dem Geschäftsjahr 2016 anzuwenden.

Wussten Sie, dass...?

Dass die Änderungen nicht immer einfach umzusetzen sind, zeigte sich an den zustimmenden Bemerkungen und an den Fragen der fachkundigen Teilnehmenden. Die Stolperseteine im neuen Rechnungslegungsrecht sind aber auch vielfältig. Was muss neu in der Bilanz separat ausgewiesen werden? Wie ist mit Liegenschaften und Beteiligungen umzugehen? Welche Bilanzpositionen dürfen als Gruppe bewertet werden? Was geschieht mit Aktien am eigenen Unternehmen? Und wie sind angefangene Arbeiten zu bilanzieren? Wie sieht der neue Anhang zur Jahresrechnung aus? Welche Informationen müssen neu enthalten sein? Markus Reinle, Treuhänder mit eidg. FA von FIGAS Oberwangen, und Jacqueline Di Carlo, Treuhänderin mit eidg. FA von FIGAS St.Gallen, erklärten die wesentlichen Änderungen und beantworteten die Fragen souverän.

Im zweiten Teil der Informationsveranstaltung gingen die beiden Referenten auf Fragen des Personalwesen ein. Eine der zentralen Botschaften ist, dass unbedingt daran gedacht werden muss, was passiert, wenn wichtige Mitarbeiter ausfallen. Selbst wenn eine Stellvertretung festgelegt ist, inwieweit ist die Person über die Tätigkeit der zu vertretenden Person auf dem Laufenden? Aber auch die Motivation im Betrieb wurde angesprochen. Welche Massnahmen können zur Leistungssteigerung von Mitarbeitern beitragen? Wie regelt man eine (motivierende) Beteiligung an der Firma?

Vor­sicht: Feh­ler­quellen

Nicht zuletzt zeigen die FIGAS-Referenten aber auch auf, welche Fehler passieren können bspw. was bei der Lohnmeldung an die Sozialversicherungen häufig falsch gemacht wird, auf welche Punkte beim Erstellen der Lohnausweise besonders zu achten ist, welche Risiken bei hohen Ferien- und Überzeitguthaben bestehen oder wie die Lohnbuchhaltung effizienter geführt werden kann.

Im Personalwesen bestehen zudem Steueroptimierungsmöglichkeiten, beispielsweise mit Pauschalspesen oder mit einer steuerfreien Arbeitgeberbeitragsreserve. Der Abend klang bei einem Apéro riche und angeregten Fragen und Diskussion aus.

Text: Anselm Schwyn, Redaktion
Magazin: AutoInside
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