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07.11.2024

«Das Thema zu vernachlässigen, ist fahrlässig»

Bei Garage Sommerhalder lief es glatt. Fehlende Nachfolgeregelungen jedoch können zum Untergang des Lebenswerks führen. Andreas Kohli, Leiter Treuhand und Mitglied der Geschäftsleitung der FIGAS Autogewerbe-Treuhand der Schweiz AG, weiss, was zu beachten ist.
Seit 26 Jahren mit Nachfolgeregelungen befasst:Andreas Kohli, Leiter Treuhand und Mitglied derGeschäftsleitung der FIGAS Autogewerbe-Treuhandder Schweiz AG.
Andreas Kohli

Andreas Kohli, Sie begleiten seit 26 Jahren Garagen bei Nachfolgeregelungen. Ist die Garage Sommerhalder, bei der Sie als Experte dabei waren, ein typischer Fall?

Andreas Kohli: Es war auf jeden Fall eine sehr erfolgreiche und für alle Parteien angenehme Nachfolgeregelung. Dies rührte primär daher, dass sich Käufer und Verkäufer schon vorher kannten und sich beide im Nachfolgeprozess sehr lösungsorientiert und pragmatisch verhielten. Üblicherweise läuft eine Nachfolgeregelung leider nicht ganz so reibungslos – und wird häufig zu spät in Angriff genommen.


Wie früh sollte eine Nachfolgeplanung idealerweise beginnen?

Sechs bis acht Jahre vor der geplanten Übergabe sollten die ersten Schritte gemacht werden. Dabei geht es primär darum, ob der Betrieb für einen Verkauf bereit ist oder ob noch Massnahmen notwendig sind wie beispielsweise die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine AG oder GmbH oder die Reduktion eines hohen Eigenkapitals mittels Dividendenplanung. Die verfügbare Zeit sollte genutzt werden, um die Fühler nach Nachfolgern – familienintern, Mitarbeitende, Geschäftspartner etc. – auszustrecken und erste Gespräche zu führen. Die aktive Suche nach einem Käufer, allenfalls über Vermittler, sollte allerdings nicht mehr als zwei Jahre vor dem geplanten Verkauf beginnen: Selten will ein Interessent einen Betrieb erst in fünf Jahren übernehmen. Sind langjährige Mitarbeitende Kandidaten, müssen die Bedingungen früher ausgehandelt werden, um zum Zeitpunkt der Übergabe kein Scheitern der Verhandlungen zu riskieren.


Gibt es typische Fehler bei familieninternen Nachfolgeregelungen?

Kommunikation ist extrem wichtig. Wird familienintern nicht transparent, konkret und sachlich mit allen Familienmitgliedern gesprochen, besteht erhebliches Risiko, dass die Erwartungen nicht deckungsgleich sind. Deshalb ist meine erste Frage immer: Sind die Eltern wirklich bereit, das Zepter zu übergeben – und sind die Kinder wirklich gewillt, Verantwortung zu übernehmen? Ein weiteres Problem kann sein, dass der Inhaber zu lange zuwartet, weil er nicht loslassen kann – und der Nachfolger nicht länger warten will. Zudem kommt es vor, dass der Inhaber erwartet, dass der Nachfolger das Geschäft in seinem Stil weiterführt – und reinredet, bis es im schlimmsten Fall eskaliert. Das grösste Konfliktpotenzial besteht jedoch darin, dass der Prozess nicht fair abläuft, nicht detailliert festgehalten wird und im Nachgang – etwa bei Erbteilung – Zwist entsteht. Daher lege ich Wert darauf, dass alle Familienmitglieder die Vereinbarung unterschreiben.


Können Sie nachvollziehen, dass das Thema oft verschleppt wird?

Natürlich – denn es ist verständlich, dass man neben dem intensiven Tagesgeschäft die Nachfolgereglung nicht an erster Stelle sieht. Das Thema zu vernachlässigen, ist jedoch fahrlässig und kann zu erheblichen Kosten in Form von zum Beispiel Steuern oder tieferem Verkaufspreis führen.


Brauche ich in jedem Fall professionelle Hilfe?

Wenn das einzige Kind den Betrieb der Eltern übernimmt und die Eltern nebst dem Betrieb über genügend finanzielle Mittel verfügen, könnten ja die Eltern den Betrieb dem Kind schenken – das ist der einfachste denkbare Fall. Es bräuchte nicht einmal einen schriftlichen Vertrag. Aber: Nur einmal pro Generation besteht die Möglichkeit, einen steuerfreien Kapitalgewinn im Nachfolgeprozess zu erzielen. Es wäre sehr schade, wenn diese Gelegenheit durch eine Schenkung verpasst würde. Deshalb ist es auch bei einfachen Verhältnissen sehr empfehlenswert, immer Profis beizuziehen.


Was können Profis wie die FIGAS dann für mich als Garagistin oder Garagisten tun?

Die Unternehmensnachfolge kann in drei Schritte unterteilt werden: Erstens die Bewertung, damit sowohl Verkäufer wie auch Käufer das «Preisschild» kennen. Dann die Suche nach einem Käufer, falls es noch keine Interessenten gibt. Und drittens die Abwicklung des Verkaufs. Die FIGAS kann Garagistinnen und Garagisten durch alle Schritte bis zur Unterschrift unter dem Kaufvertrag begleiten. Wir erstellen eine detaillierte Unternehmensbewertung, allenfalls ergänzt durch eine Bewertung der Liegenschaft sowie der Betriebseinrichtungen. Dies ist auch bei familieninternen Lösungen wichtig, damit nicht daran beteiligte Familienmitglieder nicht benachteiligt werden. Sofern keine erfolgsversprechenden Kaufinteressenten vorhanden sind, übernehmen wir die Suche, indem wir unser Beziehungsnetz durchforsten und bei Bedarf weitere Massnahmen ergreifen. Und haben sich Käufer und Verkäufer in den wesentlichen Punkten geeinigt, klären wir die weiteren Punkte ab und halten alles in einem umfassenden Vertrag fest.

So läuft Nach­folge wie am Schnürchen

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